Seit 7. Januar 2022 kann die Coronahilfe der Bundesregierung Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.3.2022 beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 30. April 2022. Es werden höchstens 90 % der fixen Kosten erstattet anstatt der bisherigen 100%. Zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss von 30 % bei einem Mindestumsatzrückgang von 50 % monatlich.

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