Informationen zur Grundsteuerreform

14. Juli 2022

Sehr geehrte Mandanten,

wenn Sie wünschen, dass wir im Rahmen der Grundsteuerreform für Sie tätig werden, reichen Sie uns bitte das Schreiben „Informationen zur Grundsteuerreform“ des Finanzamtes mit folgenden weiteren Angaben ein:

  • letzter Grundbuchauszug
  • letzter Grundsteuerbescheid
  • Grundstücksnutzung
    a) bebaut – ja oder nein ?
    b) wenn bebaut: reines Wohnhaus, reines Gewerbeobjekt oder gemischte Nutzung ? (zum Beispiel Ladenlokal im EG, Wohnungen im OG)
    c) wenn gemischte Nutzung: welcher Anteil der Fläche wird gewerblich und welcher zu Wohnzwecken genutzt ? (in Prozent)

Wir werden Ihnen für die Bearbeitung der Feststellungserklärung eine Gebühr von 350,00 EUR berechnen.
Mit der Bearbeitung werden wir bei vollständiger Einreichung aller Angaben und Unterlagen beginnen.
Bitte reichen Sie uns die Unterlagen zeitnah ein, idealerweise noch im Juli.