Überbrückungs­hilfe der Bundesregierung

17. Juni 2020

Kleine- und mittelständische Unternehmen sollen eine Überbrückungshilfe erhalten. Dazu sind bisher nur die Eckdaten im Koalitionsausschuss vom 03.06.2020 zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen worden. Die Details werden in den nächsten Tagen bekannt gemacht. Es ist eine branchenübergreifende Überbrückungshilfe.

Antrag stellen können die Unternehmen, welche im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 % gegenüber den Monaten April und Mai 2019 erlitten haben.

Im Förderungszeitraum von Juni, Juli und August 2020 beträgt der Zuschuss in Höhe von

  • 80 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von 70%
  • 50 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von 50 %
  • 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von 40 %.

Die maximale Förderung beträgt 150.000,00 EUR für drei Monate.

Bei Unternehmen bis fünf Beschäftigten beträgt der Zuschuss 9.000,00 EUR.

Bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten beträgt der Zuschuss 15.000,00 EUR.

Die Glaubhaftmachung muss durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise erfolgen.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=6

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