Kurzarbeitergeld

17. Januar 2022

Vereinfachte Regelung nur noch bis 31.3.2022 Der Betrieb kann KuG beantragen, wenn mindestens 10 % der Beschäftigen vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitssalden vor Zahlung des Kug wird vollständig verzichtet. Auch Leiharbeitnehmer können Kug beziehen

Höhe des Kurzarbeitergelds 60 % des Netto-Entgelts oder 67 % (mit Kind), ab dem 4. Monat des Bezugs steigt das Kug auf 70 % bzw. 77 % (mit Kind), ab dem 7. Monat steigt das Kug auf 80% bzw. 87 % (mit Kind).

Pauschalierte Erstattung der SV-Beiträge Ab 01.01.2022 werden nur noch 50 % der SV-Beiträge erstattet.