Lohnabrechnung Januar 2022

17. Januar 2022
  • Der Mindestlohn steigt ab 01.01.2022 auf 9,82 EUR brutto pro Zeitstunde, ab 01.07.2022 auf 10,45 € brutto pro Zeitstunde.
  • bAV: Bitte reichen Sie, falls noch nicht geschehen, Altersvorsorgeverträge der Arbeitnehmer zur Ermittlung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung in der bAV ein.
  • Geringfügig entlohnte Beschäftigte: Bitte reichen Sie uns die Steuer-ID und die gesetzliche Krankenkasse des Arbeitnehmers für die DEÜV Meldungen ein.
  • Kurzfristig Beschäftigte: Bitte reichen Sie uns den Versicherungsstatus des Arbeitnehmers ein.
  • Erreichen der Regelaltersgrenze: Der Arbeitgeber muss ab 01.01.2022 wieder den AG-Anteil zur Arbeitslosenversicherung bezahlen.
  • Privatversicherte Arbeitnehmer: Bitte reichen Sie uns den Beitragsnachweis über die neue Beitragshöhe ab 01.01.2022 ein.