Energiepauschale und Minijob-Verdienstgrenze

14. Juli 2022

Sehr geehrte Mandanten,

wir leiten Ihnen die Informationen zur Energiepauschale weiter.

Mit der Lohnabrechnung für August melden wir dem Finanzamt die Arbeitnehmerzahl der sozialversicherungspflichtigen Angestellten zur Auszahlung der Energiepauschale in Höhe von 300,00 EUR pro Mitarbeiter.

Zusätzlich erhalten die geringfügig Beschäftigten die Energiepauschale soweit sie ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Bitte leiten Sie uns die schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitnehmers bis Ende Juli weiter.