Die weltweit dynamische Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) hat auch Deutschland und Baden-Württemberg schwerwiegend betroffen und zu einer wirtschaftlich bedrohlichen Ausnahmesituation geführt. Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist in besonderer Weise von den Folgen der Pandemie und der damit verbundenen erforderlichen Beschränkungen betroffen.

Das Land Baden-Württemberg gewährt daher ab dem 01.07.2020 eine Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Die Stabilisierungshilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

Die Fördervoraussetzungen müssen durch Steuerberater bescheinigt werden.

Sind Sie als Hotel, Restaurant oder Café auch davon betroffen? Dann sprechen Sie uns an!

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