Stabilisierungs­hilfe Corona für das Hotel- und Gaststätten­gewerbe

3. Juli 2020

Die weltweit dynamische Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) hat auch Deutschland und Baden-Württemberg schwerwiegend betroffen und zu einer wirtschaftlich bedrohlichen Ausnahmesituation geführt. Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist in besonderer Weise von den Folgen der Pandemie und der damit verbundenen erforderlichen Beschränkungen betroffen.

Das Land Baden-Württemberg gewährt daher ab dem 01.07.2020 eine Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Die Stabilisierungshilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

  • 3.000 Euro für das Unternehmen sowie
  • bis zu weiteren 2.000 Euro für jeden Beschäftigten, umgerechnet in Vollzeitbeschäftigte

Die Fördervoraussetzungen müssen durch Steuerberater bescheinigt werden.

Sind Sie als Hotel, Restaurant oder Café auch davon betroffen? Dann sprechen Sie uns an!