Seit Januar 2022 Corona Überbrückungshilfe IV

Seit 7. Januar 2022 kann die Coronahilfe der Bundesregierung Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.3.2022 beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 30. April 2022. Es werden höchstens 90 % der fixen Kosten erstattet anstatt der bisherigen 100%. Zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss von 30 % bei einem Mindestumsatzrückgang von 50 % monatlich.

Lohnabrechnung Januar 2022

Der Mindestlohn steigt ab 01.01.2022 auf 9,82 EUR brutto pro Zeitstunde, ab 01.07.2022 auf 10,45 € brutto pro Zeitstunde. bAV: Bitte reichen Sie, falls noch nicht geschehen, Altersvorsorgeverträge der Arbeitnehmer zur Ermittlung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung in der bAV ein. Geringfügig entlohnte Beschäftigte: Bitte reichen Sie uns die Steuer-ID und die gesetzliche Krankenkasse des […]

Gute Neuigkeiten in schwierigen Pandemie-Zeiten

In dieser wohl schwierigsten (Pandemie-)Zeit, die wir alle so noch nie erlebt haben und in der oft eher weniger gute Nachrichten den Alltag bestimmen, haben wir für uns und für Sie, liebe Mandanten und Freunde, gute Neuigkeiten: Seit vergangener Woche ist unser neues Kanzlei-Gebäude fertiggestellt und wir sind stolz in dieses eingezogen. Ein paar Kleinigkeiten […]