Informationen für Ärzte und Heilberufler
Maßgeschneiderte Informationen, Checklisten, Merkblätter und Vidieotipps für diese Berufsgruppe
Mindestlöhne steigen in zwei Schritten mehr...
Die Pflegekommission hat am 19.11.2025 einstimmig höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege beschlossen. Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten bis zum 01.07.2027 und ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt:
Der Pflegemindestlohn gilt bundesweit für alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen - ausgenommen Krankenhäuser - und bleibt die einzige einklagbare Vergütung, wenn kein Tarifvertrag besteht. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte fallen unter diese Regelung. Zusätzlich empfiehlt die Pflegekommission, dass Altenpflegekräfte weiterhin neun Tage bezahlten Zusatzurlaub pro Kalenderjahr erhalten (bei einer Fünftagewoche), eine Regelung, die bis zum 30.09.2028 gelten soll.
Die Gewerkschaften kritisieren den Beschluss, da die Anpassungen nicht ausreichen würden, um die Abwanderung aus der Altenpflege in Krankenhäuser zu stoppen. Arbeitgeberverbände bewerten die Erhöhung hingegen als moderat und weisen auf die wirtschaftlich schwierige Lage der Branche hin. Eigentlich soll die Anpassung der Mindestlöhne die Attraktivität des Pflegeberufs steigern, die Sicherstellung der Pflegeversorgung unterstützen und den Einrichtungen Planungssicherheit geben.
Hinweis: Die aktuelle Pflegemindestlohn-Verordnung gilt noch bis Juni 2026. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, die neuen Mindestlöhne auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission per Verordnung verbindlich festzusetzen.
Vom Festgehalt zur Umsatzbeteiligung mehr...
Die Vergütung angestellter Zahnärzte verändert sich deutlich: Immer mehr Praxen und medizinische Versorgungszentren (MVZ) setzen auf Umsatzbeteiligung statt auf reines Festgehalt. Eine aktuelle Umfrage der Apobank zeigt, dass dieses Modell inzwischen zum Standard geworden ist und für die Beschäftigten deutlich höhere Einnahmen ermöglicht.
Laut der Studie erzielen Zahnärzte mit Festgehalt im Schnitt ein Jahresbrutto von 64.800 €. Angestellte, die am Praxisumsatz beteiligt sind, erhalten zwar zunächst ein geringeres Fixum von durchschnittlich 52.000 €, erreichen aber inklusive Umsatzbeteiligung ein Jahresbrutto von 91.300 €. Zwei Drittel der rund 300 befragten Berufsträger gaben an, mittlerweile nach diesem Modell vergütet zu werden - ein Anstieg um 10 % im Vergleich zu 2021.
Besonders verbreitet ist die Umsatzbeteiligung in MVZ: Hier profitieren 87 % der angestellten Zahnärzte von diesem Modell und verdienen im Schnitt etwa 20 % mehr als ihre Kollegen in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften. Gleichzeitig zeigen die Daten, dass Vollzeitkräfte in MVZ durchschnittlich 41,2 Stunden pro Woche arbeiten (etwa drei Stunden mehr als in Praxen) und auch mehr Überstunden leisten.
Die meisten Umsatzbeteiligungen sind an bestimmte Umsatzschwellen gebunden: 83 % der Befragten erhalten die Vergütung nur, wenn definierte Ziele erreicht werden. Für angestellte Zahnärzte bedeutet dies, dass wirtschaftliches Denken und effizientes Arbeiten auch im Angestelltenverhältnis entscheidend für das eigene Einkommen sind. Neben den finanziellen Vorteilen schätzen viele Zahnärzte die Vorteile der Festanstellung, darunter ein geringeres unternehmerisches Risiko und eine bessere Work-Life-Balance. Entsprechend steigt der Anteil der Angestellten: Laut Bundeszahnärztekammer sind inzwischen fast ein Drittel der Zahnärzte Arbeitnehmer - Tendenz steigend.
Ärzte setzen zunehmend auf Privatabrechnungen mehr...
Der Anteil der Einnahmen aus Kassenabrechnungen in deutschen Arztpraxen ist im Jahr 2023 auf 67 % gesunken - der niedrigste Wert seit Beginn der Datenerhebung im Jahr 2000. Gleichzeitig stieg der Anteil der Privatabrechnungen auf 28 %, während weitere 5 % der Einnahmen aus sonstiger selbständiger ärztlicher Tätigkeit (z. B. als Gutachter oder Betriebs- und Durchgangsarzt) erzielt wurden.
Laut dem Statistischen Bundesamt ist ein wesentlicher Faktor die steigende Zahl reiner Privatpraxen. 2023 gaben 6,5 % der Praxen an, überhaupt keine Einnahmen aus Kassenabrechnungen zu erzielen - gegenüber 5,4 % im Vorjahr. Die Verteilung zwischen Kassen- und Privatabrechnungen variiert stark nach Fachrichtung. Besonders hoch ist der Privatanteil in der Dermatologie (über 52 %) sowie in der Orthopädie und in der Unfallchirurgie (rund 47 %). Auch in der Chirurgie und Neurochirurgie sind Privatabrechnungen bedeutend. Dagegen liegt der Privatanteil bei Allgemeinmedizinern, Neurologen sowie bei Kinder- und Jugendmedizinern mit 13 % bis 16 % deutlich niedriger. Zahnarztpraxen erzielten 2023 etwas mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen (51 %) über Kassenabrechnungen, während Privatleistungen auch hier weiter an Bedeutung gewinnen. Psychotherapeutische Praxen hingegen sind überwiegend kassengebunden: Rund 89 % ihrer Einnahmen stammen aus Kassenabrechnungen.
Die steigende Abhängigkeit von Privatabrechnungen kann für Patienten zu höheren Kosten und auch Härten führen; insbesondere für jene, die nicht bereit oder in der Lage sind, private Leistungen zu bezahlen. Gleichzeitig zeigt sich, dass bestimmte Fachrichtungen zunehmend auf private Einnahmen angewiesen sind, was die Finanzstruktur vieler Praxen langfristig verändert.
Hinweis: Die Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023 verdeutlichen einen klaren Trend: Deutsche Arztpraxen diversifizieren ihre Einnahmen zunehmend durch Privatabrechnungen, während die Abhängigkeit von Kassenleistungen sinkt. Fachspezifische Unterschiede und der wachsende Anteil reiner Privatpraxen prägen diesen Wandel.
Hier finden Sie Erklärvideos zu Steuerfragen, die praktisch in jeder Arztpraxis auftauchen. Die Videos zeigen Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Steueroptimierungen nutzen und Fallen vermeiden.
Umfassende Informationen und Empfehlungen zu Steuerthemen für Ärzte finden Sie in unseren Merkblättern. Sie können sich die Merkblätter direkt am Bildschirm ansehen oder sie ausdrucken.
Arzt schuldet keine Aufklärung zur Kostenerstattung mehr...
Privatpatienten müssen selbst klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer geplanten OP übernimmt - Ärzte sind dazu nicht verpflichtet. Eine Aufklärungspflicht besteht nur, wenn dem Arzt konkrete Hinweise vorliegen, dass die Versicherung nicht zahlt. So entschied das Landgericht Frankenthal (LG).
Im konkreten Fall ging es um eine rund 2.000 € teure Operation an der Nasenschleimhaut. Der Patient hatte den Eingriff wegen Atemproblemen auf ärztliche Empfehlung durchführen lassen, wurde aber nicht über die voraussichtlichen Kosten informiert. Nach der OP verweigerte er die Zahlung. Er argumentierte, der Eingriff sei nicht notwendig gewesen und er sei nicht darauf hingewiesen worden, dass er sich selbst um die Kostenübernahme kümmern müsse. Außerdem gab er an, Mitarbeiterinnen der Praxis hätten eine vollständige Erstattung durch die Versicherung zugesichert.
Bereits das Amtsgericht Ludwigshafen hatte den Patienten nach Beweisaufnahme zur Zahlung verpflichtet. Das LG bestätigte diese Entscheidung. Die Richter betonten, dass die Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung vor allem dazu dient, Patienten vor finanziellen Überraschungen zu schützen. Privatversicherte müssen ihre Versicherungspolicen kennen und selbst prüfen, welche Leistungen übernommen werden. Ärzte sind auf medizinische Beratung spezialisiert, nicht auf die Details privater Versicherungsverträge. Die behauptete Zusage der Praxis konnte der Patient nicht nachweisen, die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs wurde durch ein Gutachten bejaht.
Hinweis: Da der Patient seine Berufung zurückgenommen hat, ist die Entscheidung nun rechtskräftig.
Kein Schadensersatz nach Sturz auf nassem Boden mehr...
Im Fall eines Fotografen, der in einem Krankenhaus auf einem möglicherweise nassen Boden stürzte, hat das Landgericht Flensburg (LG) entschieden, dass ihm weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld zusteht. Der Fotograf hatte in den Räumlichkeiten des Krankenhauses Fotos für dessen Internetseite gemacht, als er nach dem Vorbeifahren eines Reinigungsgeräts (einer Saug- und Wischmaschine) ausrutschte und sich eine schwere Knieverletzung zuzog. Diese Verletzung führte zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Daraufhin forderte der Fotograf von dem Krankenhaus eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld.
Das LG wies die Klage ab und begründete dies damit, dass der Fotograf nicht nachweisen konnte, dass der Boden zum Zeitpunkt des Sturzes tatsächlich nass war, was den Unfall verursacht hätte. Entscheidend war darüber hinaus die Tatsache, dass die Reinigungsmaschine selbst als ausreichend wahrnehmbare Warnung vor einem potenziell rutschigen Boden angesehen wurde. Laut Gericht hätte der Fotograf aufgrund des Geräuschs und der Sichtbarkeit der Reinigungsmaschine die Möglichkeit gehabt, sich auf den gewischten und somit möglicherweise rutschigen Boden einzustellen.
Das LG stellte fest, dass in solchen Fällen keine zusätzliche Absicherung durch Hinweisschilder erforderlich sei, solange die Gefahr deutlich erkennbar ist. Die Reinigungsmaschine selbst war in diesem Fall ein ausreichendes Signal, dass der Boden frisch gewischt und möglicherweise rutschig war. Da somit keine Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht vorlag, könne das Krankenhaus nicht für den Unfall verantwortlich gemacht werden.
Hinweis: Das Urteil zeigt, dass es für den Haftungsausschluss des Krankenhauses ausreicht, wenn die betreffende Gefahr bereits aus sich heraus erkennbar ist. Der Nachweis, dass der Boden tatsächlich rutschig war, bleibt entscheidend für Schadensersatzansprüche.
Zehntausende ohne Krankenversicherungsschutz mehr...
Im Jahr 2023 lebten in Deutschland etwa 72.000 Menschen ohne jeglichen Krankenversicherungsschutz, wie aus den jüngsten verfügbaren Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervorgeht. Diese erschreckende Zahl, wenngleich sie weniger als 0,1 % der Gesamtbevölkerung ausmacht, verdeutlicht eine anhaltende Problematik im Gesundheitssystem - trotz bestehender Krankenversicherungspflicht. Besonders besorgniserregend ist, dass die tatsächliche Zahl vermutlich noch deutlich höher liegt, da viele Menschen in der Statistik nicht erfasst werden - insbesondere Wohnungslose und Migranten. Im Vergleich zu 2019 ist die Zahl um rund 11.000 gestiegen, was von Experten als alarmierend wahrgenommen wird. Besonders kritisiert werden die bürokratischen Hürden, die es gerade sozial schwächeren Gruppen erschweren, in das Sozialversicherungssystem aufgenommen zu werden.
Rund 75 % derjenigen, die 2023 ohne Krankenversicherungsschutz waren, gehörten zu den sogenannten Nichterwerbspersonen. Darunter fallen unter anderem Rentner sowie Studierende über 26 Jahre. Männer waren mit 61 % (44.000 Personen) stärker betroffen als Frauen. Diese Zahlen spiegeln eine langfristige Problematik wider: Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht über ein reguläres Erwerbseinkommen verfügen, fallen häufig durch das Netz des Versicherungssystems.
Für viele, die offiziell nicht krankenversichert sind, existieren zumindest alternative Anspruchsgrundlagen auf Gesundheitsversorgung. Laut Statistischem Bundesamt hatten etwa 198.000 Menschen im Jahr 2023 zwar keine Krankenversicherung im „klassischen“ Sinne, aber dennoch Anspruch auf medizinische Versorgung - etwa als Asylsuchende, Sozialhilfeempfänger oder freiwillig Wehrdienstleistende.
Hinweis: Auf der anderen Seite waren im Jahr 2023 rund 89 % der Bevölkerung gesetzlich versichert (ca. 73,3 Millionen Personen) und 11 % privat versichert (rund 9 Millionen). Zusätzlich waren rund 5,1 Millionen Menschen freiwillig gesetzlich versichert, wie etwa Selbständige oder höherverdienende Angestellte.
Zusammenarbeit von Apotheken und Arztpraxen soll die Patientenversorgung stärken mehr...
Seit der Einführung der vergüteten pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) durch das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) im Sommer 2022 erweitert sich die Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen deutlich. Sie sollen niedrigschwellige und qualitätsgesicherte Gesundheitsangebote bereitstellen - doch trotz grundsätzlicher Akzeptanz bleibt die Nachfrage bislang hinter den Erwartungen zurück. Ein wesentlicher Schlüssel für den Erfolg wird dabei in einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Arztpraxen gesehen.
Laut der aktuellen Umfrage zur Apothekenkonjunktur bewerten rund 50% der Apotheken das VOASG positiv und sehen in den pDL eine Chance zur Verbesserung der Patientenversorgung. Am häufigsten angeboten werden die Einweisung in die Arzneimittelanwendung (79 %), erweiterte Medikationsberatung (68 %) und Risikoerfassung bei Bluthochdruck (68 %). Trotz dieser Angebote verzeichnen jedoch nur etwa 20 % der Apotheken eine hohe Nachfrage, was auf eine geringe Bekanntheit der Dienstleistungen bei der Bevölkerung schließen lässt.
Der Ausbau der pDL wird nach Einschätzung der befragten Apotheken durch mehrere Faktoren erschwert, vor allem durch Zeit- und Personalmangel (74 %), mangelnde Bekanntheit bei Patienten (64 %) und bürokratische Hürden (64 %). Auch organisatorische Probleme (58 %) und eine unzureichende Vergütung (50 %) stellen Hindernisse dar. Trotz dieser Herausforderungen wünschen sich 89 % der Apotheken eine stärkere Positionierung als Gesundheitsdienstleister und 67 % plädieren für eine Ausweitung der vergüteten Dienstleistungen, um das Potenzial der pDL besser zu nutzen.
Die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Arztpraxen wird von 75 % der Apotheken als entscheidend für den Erfolg der pDL angesehen. Aktuell werten aber nur 28 % den Austausch als gut funktionierend. Besonders für Medikationsanalysen, inhalative Therapien und die Risikoerfassung bei chronischen Erkrankungen wäre eine enge Kooperation wichtig, um Doppelstrukturen zu vermeiden und die Therapiesicherheit zu erhöhen.
Hinweis: Das Potenzial der pDL für eine bessere Patientenversorgung und Entlastung des Gesundheitssystems ist groß, erfordert jedoch eine enge Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Arztpraxen. Trotz bestehenden Nachholbedarfs ist die Mehrheit der Apotheken bereit, diesen Weg zu gehen, wenn strukturelle Hürden abgebaut und gemeinsame Versorgungsmodelle gestärkt werden.
Niedergelassene Praxen führend mehr...
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht, insbesondere bei niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. Dies zeigt eine aktuelle Befragung im Rahmen des „PraxisBarometer Digitalisierung 2025“, das im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) durchgeführt wurde. Demnach sind niedergelassene Praxen in Sachen digitaler Anwendungen führend und haben die Digitalisierung erfolgreich in ihren Alltag integriert.
Die Nutzung digitaler Werkzeuge, wie des elektronischen Rezepts (E-Rezept) und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Besonders beeindruckend ist der Anstieg bei der Nutzung des elektronischen Arztbriefs: 87 % der Praxen verwenden diesen mittlerweile regelmäßig - ein erheblicher Sprung im Vergleich zu nur 13 % im Jahr 2018. Auch die Zufriedenheit mit der eAU und dem E-Rezept ist gestiegen. 78 % der Praxen äußerten sich 2025 zufrieden mit der eAU und 77 % loben die Umsetzung des E-Rezepts. Diese positiven Entwicklungen zeigen, dass digitale Lösungen im Praxisalltag zunehmend an Akzeptanz gewinnen.
Trotz Fortschritten gibt es noch Lücken in der digitalen Kommunikation zwischen Praxen und Krankenhäusern. Nur 12 % tauschen sich regelmäßig digital aus. Besonders Entlassbriefe, die 85 % der Praxen als sinnvoll erachten, erhalten sie nur in 15 % der Fälle digital. Dies führt zu unnötiger Doppelarbeit, da weiterhin Faxgeräte genutzt werden müssen.
Ein weiteres zentrales Thema der Digitalisierung ist die elektronische Patientenakte. Viele Praxen schätzen Funktionen wie die Medikationsliste, berichten aber auch von hohem Aufwand und technischen Problemen. Besonders die Vielfalt der Praxisverwaltungssysteme (PVS) und häufige Störungen der Telematikinfrastruktur (TI) erschweren die Nutzung und führen zu Unzufriedenheit. Die KBV betont, dass eine stabile TI entscheidend für die Digitalisierung ist. Viele Praxen kämpfen jedoch mit häufigen TI-Störungen, was zu Verzögerungen und Frustration führt. Auch ein Wechsel des PVS für bessere Interoperabilität ist mit hohem Aufwand verbunden.
Hinweis: Trotz der zunehmenden Digitalisierung gibt es weiterhin Lücken in der digitalen Kommunikation zwischen Praxen und Krankenhäusern. Dadurch bleibt die Praxis auf traditionelle Kommunikationsmittel angewiesen.
Höhere Sozialbeiträge für Besserverdiener mehr...
Das Bundeskabinett hat am 08.10.2025 die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung beschlossen. Gutverdiener müssen dadurch ab dem 01.01.2026 höhere Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen, während Normalverdiener und ihre Arbeitgeber von der Änderung nicht betroffen sind. Die Anpassung der Rechengrößen orientiert sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung des Vorjahrs und soll sowohl die Finanzierung der Sozialversicherungen sichern als auch das Leistungsniveau stabil halten. Hintergrund ist die Absicherung der Systeme gegen eine Verschiebung der Kostenlast auf niedrigere Einkommen.
Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von bisher 5.512,50 € auf 5.812,50 € pro Monat. Das diese Grenze übersteigende Einkommen bleibt beitragsfrei. Gleichzeitig wird die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, von 6.150 € auf 6.450 € im Monat angehoben. Arbeitnehmer, die bis zur neuen Grenze verdienen, müssen künftig mehrere Hundert Euro pro Jahr mehr für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Auch in der Rentenversicherung steigen die Obergrenzen: Die Beitragsbemessungsgrenze wird von 8.050 € auf 8.450 € pro Monat erhöht. Ab dieser neuen Grenze müssen auf weitere Einkommen zusätzliche Beiträge entrichtet werden. Das Durchschnittsentgelt zur Berechnung der Rentenpunkte wird 2026 vorläufig auf 51.944 € festgesetzt (2025: 50.493 €).
Die Erhöhung richtet sich nach der Lohnentwicklung. So sollen Spitzenverdiener weiterhin angemessen zur Sozialversicherung beitragen und auch ihre Rentenansprüche sollen steigen. Kritik kommt vom Verband der Privaten Krankenversicherung, da die Empfänger hoher Einkommen deutlich mehr zahlen und der Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert wird. Für die Mehrheit unterhalb der bisherigen Grenzen ändert sich nichts.
Hinweis: Mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen reagiert die Bundesregierung auf die steigenden Löhne und auf die finanziellen Herausforderungen der Sozialversicherungssysteme. Gutverdiener werden ab 2026 spürbar stärker belastet, während die Sozialabgaben für Durchschnittsverdiener stabil bleiben sollen.
Angehörige und Freunde als zentrale Stütze in der Pflege mehr...
Eine aktuelle Studie von Wissenschaftlern des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, des Deutschen Zentrums für Altersfragen und der Technischen Universität Dortmund beleuchtet die informelle Pflege in Deutschland. Sie zeigt, dass Angehörige und nahestehende Personen die zentrale Stütze des Pflegesystems darstellen und einen Großteil der Pflege außerhalb professioneller Einrichtungen leisten.
Im Jahr 2023 waren in Deutschland rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, die meisten von ihnen lebten „bei sich zu Hause“. Etwa 86 % wurden dort gepflegt, überwiegend von Angehörigen und Freunden. Pflege im eigenen Haushalt richtet sich vor allem an Partner, außerhäuslich vor allem an Eltern, Schwiegereltern oder Großeltern, ein Teil auch an Freunde. Die Studie zeigt, dass 64 % der Pflege außerhalb des eigenen Haushalts erfolgen, 36 % im Haushalt selbst.
Pflegende Angehörige sind überwiegend Frauen (64 %). Das Durchschnittsalter liegt bei 61 Jahren im eigenen Haushalt und 54 Jahren außerhäuslich. Innerhäuslich Pflegende sind oft im Rentenalter, außerhäuslich Pflegende meist erwerbstätig. Häufig erfolgt die Pflege gemeinsam: Während es innerhäuslich meist eine einzelne Person ist, sind es außerhäuslich in rund 70 % der Fälle mehrere Helfer. Pflegende Haushalte tragen häufig zusätzliche Kosten: innerhäuslich durchschnittlich 138 €, außerhäuslich 226 € pro Monat. Viele reduzieren dafür ihre Erwerbstätigkeit, was zu Einkommenseinbußen und höherer Abhängigkeit von Transferleistungen führt.
Die Bundesregierung prüft derzeit die Einführung eines Familienpflegegeldes oder einer Lohnersatzleistung, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen. Wissenschaftler betonen jedoch, dass solche Maßnahmen nur einen Baustein darstellen und sie langfristige Pflegesituationen sowie Personen außerhalb des Erwerbslebens nicht ausreichend erfassen. Eine umfassende Entlastung erfordert die Stärkung der Pflegeinfrastruktur und eine finanzielle Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung.
Hinweis: Angehörige und Freunde bilden den größten informellen Pflegedienst Deutschlands. Ihre Bedeutung wird weiter zunehmen. Sozialpolitische Maßnahmen sind nötig, um Belastungen zu reduzieren und die Pflege nachhaltig zu gestalten.
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